Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Im Arbeitsverhältnis haben beide Parteien ein erhöhtes Interesse an der Vermeidung von Konfliktfällen. Daher berate ich Sie gerne im Vorfeld schon bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, die für Sie als Arbeitnehmer oder für Ihre Firma passend sind. Ein Schwerpunkt der Beratung bildet die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch von Arbeitgebern bei allen (Streit-)Fragen, welche im Arbeitsverhältnis auftauchen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Insbesondere im Falle einer Kündigung ist schnelles Handeln erforderlich, da gerade im Arbeitsrecht sehr kurze Fristen für Kündigungsschutzklagen gelten. Weiter unterstütze ich Sie beim Erstellen von Zeugnissen oder bei Zeugniskorrekturen bzw. auch im Falle von Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Erbrecht

Die Vorsorge für den Todesfall setzt frühzeitige kompetente Beratung voraus. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt daher in der Beratung und Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen und allgemein in der Planung Ihres Nachlasses. Ich kläre Sie umfassend zur gesetzlichen Erbfolge auf und setze, wenn nötig, Ihre Erbansprüche und Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. Außerdem stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es um die Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft geht. Weiter erstelle ich Ihnen nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.


Familienrecht

Trennung, Scheidung und Fragen bezüglich des Unterhalts führen oft zu großen Einschnitten in die Lebenssituation einer Familie. In diesem Fall ist frühzeitige Beratung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt wichtig, da nicht nur die persönliche Zukunft, sondern oftmals auch das Wohlergehen der Kinder betroffen sind.
Ich biete Ihnen eine kompetente Beratung, einen vertrauensvollen Umgang mit den sehr persönlichen Bedürfnissen und Einfühlungsvermögen in dieser häufig schwierigen Situation. Grundsätzlich strebe ich eine außergerichtliche Einigung und einvernehmliche Lösung an, damit für die Ehepartner und die betroffene Familie eine für die Zukunft tragfähige Lösung gefunden werden kann. Sofern nötig, setze ich Ihre Interessen aber auch konsequent und entschlossen gerichtlich durch. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen bei allen außergerichtlich und gerichtlichen Fragen des Familienrechts, wie Ehescheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht und auch Gewaltschutz zur Seite.
Im Vorfeld der Eheschließung berate ich Sie gerne bei Entwurf eines Ehevertrages und bei der Wahl des für Sie richtigen Güterstandes (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft).


Mietrecht

Ich bin für Sie der richtige Ansprechpartner in Fragen rund ums Mietrecht.  Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist aufgrund der doch sehr umfassenden Gesetzeslage schwierig geworden und sehr konfliktträchtig. Ob Nebenkostenabrechnungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung oder Schönheitsreparatur, es gibt viele Streitpunkte und aufgrund der komplexen Gesetze eine damit einhergehende Flut von Urteilen, welche die Rechtslage definieren. Ohne Rechtsexperten haben Mieter und Vermieter oft kaum eine Chance zu ihrem Recht zu kommen. Ich unterstütze Sie dabei im komplexen Gesetzes- und Urteilsdickicht den Überblick zu behalten. Insofern vertrete ich sowohl die Vermieter-, als auch die Mieterseite.